Aufgaben & gesetzliche Grundlagen
Alle Grundlagen auf denen die Arbeit und Aufgaben der Planungsgemeinschaft Westpfalz basiert, finden Sie hier.Aufgaben der Regionalplanung in Rheinland-Pfalz
Gemäß § 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) RLP haben Landes- und Regionalplanung folgende Aufgaben:- Landes- und Regionalplanung haben auf die Verwirklichung der Leitvorstellung der Raumordnung hinzuwirken. Zu diesem Zweck haben sie nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammenfassende überörtliche und überfachliche Raumordnungspläne zu erarbeiten und raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter raumordnerischen Gesichtspunkten aufeinander abzustimmen.
- Sie können auch Entwicklungskonzepte erarbeiten, durch die raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgeschlagen und aufeinander abgestimmt werden.
Die Landesplanungsbehörden in RLP
- Oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium des Innern und für Sport)
- Obere Landesplanungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord)
- Untere Landesplanungsbehörden (in der Westpfalz: Kreisverwaltungen Kusel, Kaiserslautern, Donnersberg, Südwestpfalz)
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB), in der jeweils gültigen Fassung
- Raumordnungsgesetz (ROG), in der jeweils gültigen Fassung
- Landesplanungsgesetz (LPlG), in der jeweils gültigen Fassung
- Satzung der PGW vom 26.3.2004 (Lesefassung i.d.F. der Dritten Änderungsatzung vom 30.08.2022)
- Hauptsatzung der PGW vom 26.3.2004 (Lesefassung i.d.F. der Ersten Änderungssatzung vom 30.08.2022)