Die formelle Beteiligung an Planungsverfahren

Die formelle Beteiligung der Nachbarn ist sowohl unmittelbar durch mehrere EU-Richtlinien geregelt, sie hat aber auch Eingang gefunden in das Planungsrecht in Deutschland und Frankreich. Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier. Des Weiteren finden Sie hier Arbeitshilfen für diese formelle Beteiligung und die jeweiligen Ansprechpartner für deren Umsetzung. Eine weitere Rubrik informiert Sie über aktuelle Planungen in Grenznähe, die eine grenzüberschreitende Relevanz haben könnten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung

Leitfaden und Willenserklärung zur grenzüberschreitenden Beteiligung

In der Westpfalz sind vom Leitfaden für die Region Oberrhein lediglich die VG Dahner Felsenland und die VG Hauenstein betroffen.

Aufgaben & gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Europäische Richtlinien

2011/92/UE
2017/52/UE
2001/42/CE

Deutsche Richtlinien

UVP-Gesetz,
BauGB, § 4a Abs. 5 S. 2

Französische Richtlinien

Code de l’urbanisme: Consultations transfrontalières (Articles L104-7 à L104-8)
Code général des collectivités territoriales:  L1115-6

Aktuelle Ergänzung

Contribution de la MOT au projet de Loi

Ihr Partner - Die Geschäftsstelle

Kontakte

In Deutschland

SGD-Süd
Referat Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Herr Reiner Schmalenbach
Tel.: +49 (6321) 99-2335
Mail: Koordinationsstelle@sgdsued.rlp.de
zur Website

In Frankreich

Préfecture de la région Grand-Est et
préfecture du Bas-Rhin