Die grenzüberschreitende Beteiligung im Bereich von Raumordnung und Bauleitplanung
Der zunächst entstandene, informelle Austausch über die Grenze ist nach Jahren der Praxis grenzüberschreitender Kooperation in den Austausch über Planungsmethoden, Konzepte und Verfahren gemündet, ohne in der Praxis an Bedeutung zu verlieren. Mit der Zunahme europäischer Regelungen zur Gleichbehandlung von Nachbarn in formellen Prozeduren, v.a. bei umweltrelevanten Plänen, Programmen und Projekten wurde auch die formelle Beteiligung eingeführt und fand Eingang in die Rechtssysteme beiderseits der Grenzen. Die Vorgaben, Informationen und Kontakte in jedem dieser drei Handlungsfelder finden Sie auf den folgenden Unterseiten.