Die formelle Beteiligung an Planungsverfahren
Die formelle Beteiligung der Nachbarn ist sowohl unmittelbar durch mehrere EU-Richtlinien geregelt, sie hat aber auch Eingang gefunden in das Planungsrecht in Deutschland und Frankreich. Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier. Des Weiteren finden Sie hier Arbeitshilfen für diese formelle Beteiligung und die jeweiligen Ansprechpartner für deren Umsetzung. Eine weitere Rubrik informiert Sie über aktuelle Planungen in Grenznähe, die eine grenzüberschreitende Relevanz haben könnten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Leitfaden und Willenserklärung zur grenzüberschreitenden Beteiligung
In der Westpfalz sind vom Leitfaden für die Region Oberrhein lediglich die VG Dahner Felsenland und die VG Hauenstein betroffen.
Rechtsgrundlagen
Europäische Richtlinien
2011/92/UE
2017/52/UE
2001/42/CE
Deutsche Richtlinien
UVP-Gesetz,
BauGB, § 4a Abs. 5 S. 2
Französische Richtlinien
Code de l’urbanisme: Consultations transfrontalières (Articles L104-7 à L104-8)
Code général des collectivités territoriales: L1115-6
Aktuelle Ergänzung
Kontakte
In Deutschland
SGD-Süd
Referat Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Herr Reiner Schmalenbach
Tel.: +49 (6321) 99-2335
Mail: Koordinationsstelle@sgdsued.rlp.de
zur Website
In Frankreich
Préfecture de la région Grand-Est et
préfecture du Bas-Rhin